• Die SchUM-Gemeinden

Die SchUM-Gemeinden

Speyer, Worms und Mainz beherbergten die ältesten und zeitweilig größten jüdischen Gemeinden im Deutschen Reich. Sie waren im Hochmittelalter das politische, rechtliche und kulturelle Zentrum des aschkenasischen Judentums.
Der Begriff Aschkenas stammt aus der Genesis und bezeichnet einen Nachkommen Japhets, den Sohn Noahs, der als Stammvater der nördlichen Völker galt. Die Juden verwendeten den Begriff, um die christlichen Länder Mitteleuropas zu bezeichnen, in denen sie sich nach der Völkerwanderung im Frühmittelalter niederließen. Sie selbst nannten sich Aschkenasim, um sich von den Sephardim zu unterscheiden. Sephardim nannten sich die Juden, die auf der vom Islam kontrollierten Iberischen Halbinsel niederließen.
Die drei Bischofsstädte Mainz, Worms und Speyer erlebten im Frühmittelalter ein schnelles Wachstum, entwickelten sich zu wirtschaftlich starken Handelsorten und gehörten zum politischen Zentrum der salischen und staufischen Reichslande. Zudem gehörten sie zu den 7 sogenannten Freien Städten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, sie erhoben also den Anspruch, unabhängige Städte zu sein, die niemandem, selbst dem König nicht, zu Gehorsam verpflichtet waren. Auch wenn dieser Anspruch nie offiziell bestätigt wurde, so behielt die Bürgerschaft dieser Städte dennoch ein besonderes Selbstbewusstsein.
Die SchUM-Städte waren zugleich die Keimzelle des jüdischen Lebens im Rheinland. Die Geschichte ihrer jüdischen Gemeinden reicht bis ins 9. und 10. Jahrhundert zurück, ihre Schulen und Gelehrten waren in ganz Europa bekannt und zogen zahlreiche Studenten an. Gerade im 11. bis 14. Jahrhundert bildeten die drei Gemeinden das religiöse und kulturelle Zentrum des aschkenasischen Judentums. Da schum (שום) auch das hebräische Wort für Knoblauch ist, wurden Juden in der Kunst des Mittelalters und der Frühen Neuzeit mit einer Knoblauchzehe dargestellt, um ihre Zugehörigkeit zu den SchUM-Gemeinden anzudeuten.
1156 erhielten sie von der Rabbinersynode in Troyes das Richteramt über alle deutschen jüdischen Gemeinden. Sie bildeten somit die oberste richterliche Instanz für alle Rechtsfragen und regelten unter anderem das Familien-, Ehe- und Erbrecht. Die von ihnen getroffenen Beschlüsse, die Tekanoth Schu'um, waren bis ins 13. Jahrhundert hinein für alle deutschen Juden bindend. Auch fanden in dieser Zeit viele Rabbinersynoden in den SchUM-Städten statt, zu denen Rabbiner aus ganz Aschkenas reisten.

 
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